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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 13 VJ 29/12   

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https://dejure.org/2015,29062
LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 13 VJ 29/12 (https://dejure.org/2015,29062)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2015 - L 13 VJ 29/12 (https://dejure.org/2015,29062)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - L 13 VJ 29/12 (https://dejure.org/2015,29062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 3 AntiDHG, § 7 Abs 1 S 1 AntiDHG, § 1 Abs 1 S 1 AntiDHG, § 3 Abs 1 AntiDHG, § 3 Abs 3 S 1 AntiDHG
    Soziales Entschädigungsrecht - Anti-D-Immunprophylaxe - Anspruch auf Einmalzahlung nach Ablauf der bis 31.12.2000 laufenden Antragsfrist - verspäteter Antrag - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Pflichtverletzung der zuständigen Versorgungsbehörde - Pflicht zur ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 13 VJ 29/12
    Nachdem der Bund und die Länder zur Vermeidung unbilliger Härten überein gekommen sind, auch denjenigen Frauen, die infolge der Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert, aber nicht nach dem GüK-DDR entschädigt worden waren, über die Übergangsbestimmungen des Einigungsvertrages hinaus nach dem BSeuchG zu entschädigen (vgl. BT-Drucks 13/2732, S. 23, 31), oblag es dem Beklagten, die betroffenen Frauen über die Möglichkeit dieser Entschädigung zu unterrichten (siehe hierzu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 VJ 2/02 R -, SozR 4-3100 § 60 Nr. 1, BSGE 92, 34-42, SozR 4-1200 § 14 Nr. 3).

    Denn unmittelbar nach Zustandekommen der genannten Bund-Länder-Vereinbarung war dafür Sorge zu tragen, dass die betroffenen Frauen "persönlich über die gesundheitlichen Fragen und Entschädigungsmöglichkeiten informiert" werden (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 a.a.O.).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 13 VJ 29/12
    Die Besonderheiten der vorliegenden Fallgestaltung gebieten jedoch aus Gründen des sozialen Schutzes der Betroffenen ausnahmsweise eine andere Beurteilung: Während ein Leistungsträger sonst davon ausgehen kann, dass mit der Verkündung eines Gesetzes dessen Inhalt als bekannt gilt (vgl. BSG, Urteile vom 21. Juni 1990 - 12 RK 27/88 - BSGE 67, 90, und vom vom 21. April 1993 - 5 RJ 58/91 -), ist eine derartige formelle Publizität hier nicht zu verzeichnen, weil die die Klägerin begünstigende Entschädigungsregelung allein auf einem Übereinkommen zwischen dem Bund und den Ländern beruhte.
  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 13 VJ 29/12
    Der Tatbestand dieses richterrechtlichen Rechtsinstituts setzt Folgendes voraus (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 15. August 2000 - B 9 VG 1/99 R -, SozR 3-3100 § 60 Nr. 3, SozR 3-3100 § 61 Nr. 2, SozR 3-1200 § 14 Nr. 30): Es muss eine Pflichtverletzung vorliegen, die dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnen ist.
  • BSG, 21.04.1993 - 5 RJ 58/91

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit - Unmöglichkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 13 VJ 29/12
    Die Besonderheiten der vorliegenden Fallgestaltung gebieten jedoch aus Gründen des sozialen Schutzes der Betroffenen ausnahmsweise eine andere Beurteilung: Während ein Leistungsträger sonst davon ausgehen kann, dass mit der Verkündung eines Gesetzes dessen Inhalt als bekannt gilt (vgl. BSG, Urteile vom 21. Juni 1990 - 12 RK 27/88 - BSGE 67, 90, und vom vom 21. April 1993 - 5 RJ 58/91 -), ist eine derartige formelle Publizität hier nicht zu verzeichnen, weil die die Klägerin begünstigende Entschädigungsregelung allein auf einem Übereinkommen zwischen dem Bund und den Ländern beruhte.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2022 - L 3 VE 19/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Der Beklagte hat unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 1. Juli 2015 - L 13 VJ 29/12) sowie der Entscheidung des BSG vom 10. Dezember 2003 (B 9 VJ 2/02) ausgeführt, dass die Ausführungen des BSG zur konkreten Informationspflicht nicht auf das AntiDHG übertragbar seien, da sich diese auf das BSeuchG und ein Übereinkommen zwischen dem Bund und den Ländern des Beitrittsgebiets wegen mangelnder Publizität bezogen hätten.
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